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Was
muss ich künftig bei rezeptpflichtigen Arzneien dazu
zahlen?
Von
2004 an zahlen Sie für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel
10 Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens jedoch
10 Euro und mindestens 5 Euro. Wenn zum Beispiel eine Arznei
75 Euro kostet, liegt die Zuzahlung bei 7,50 Euro. Kostet
ein Medikament 200 Euro, beträgt die Zuzahlung 10 Euro.
Wenn ein rezeptpflichtiges Medikament 15 Euro kostet, zahlen
Sie 5 Euro dazu. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
Wie kann
ich bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln Geld sparen?
Indem Sie den Apotheker nach einem preiswerteren Medikament
fragen.
Apotheker sind verpflichtet, Ihnen wirkungsgleiche, aber preisgünstigere
Arzneimittel – sogenannte Nachahmerprodukte oder Generika –
auszuhändigen, wenn der Arzt statt eines speziellen Medikaments
nur einen Wirkstoff verschrieben hat. Das Gleiche gilt, wenn
der Arzt nicht ausdrücklich ausschließt, das verordnete
Medikament durch ein anderes zu ersetzen. Durch diese sogenannte
Aut-idem-Regelung erhalten Sie ein qualitativ gleichwertiges
Arzneimittel, müssen aber weniger dazuzahlen, da sich die
Zuzahlung nach dem Preis des Arzneimittels richtet. Deshalb
lohnt es sich künftig, den Arzt und den Apotheker auf ein
preiswerteres Medikament anzusprechen.
Wirken
preiswerte Arzneimittel schlechter als teure?
Nein. Nachahmerprodukte sind zwar billiger als die Originalpräparate.
Aber das liegt nicht daran, dass bei der Herstellung gespart
wurde; Generika enthalten die identischen Wirkstoffe. Der günstige
Preis geht darauf zurück, dass der Hersteller keine eigene
Forschung betreiben musste, sondern davon profitiert, dass der
Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel abgelaufen
ist. Diese Nachahmerprodukte sind vor ihrer Zulassung unter
den gleichen strengen Kriterien geprüft und untersucht
worden wie jedes andere zugelassene Medikament auch.
Muss ich als Diabetiker die gleichen Zuzahlungen leisten?
Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für
alle anderen Versicherten auch. Aber auf ihre besondere Situation
wird mit einer geringeren Belastungsobergrenze Rücksicht
genommen: Sie müssen nur maximal ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen
an Zuzahlungen leisten – und nicht wie die anderen Versicherten
zwei Prozent der Bruttoeinnahmen.
Welche
Medikamente bezahlt die Krankenkasse nicht mehr?
Rezeptfreie Arzneimittel werden ab Januar 2004 grundsätzlich
nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet. Auch Medikamente
zur Verbesserung der privaten Lebensführung werden nicht
bezahlt. Dazu zählen Mittel gegen Potenzschwäche oder
Impotenz, zur Raucherentwöhnung und Abmagerung, Appetit-Hemmer
oder Haarwuchsmittel.
In
welchen Fällen erstattet die Kasse auch rezeptfreie Mittel?
Für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen
bezahlen die Krankenkassen auch weiterhin rezeptfreie Medikamente.
Auch schwer Erkrankte bekommen unter Umständen die Kosten
für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer Krankenkasse ersetzt.
Das kann der Fall sein bei Arzneien, die unverzichtbare Wirkstoffe
für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen wie Krebs
oder Herzinfarkt enthalten. Für die Patienten gelten die
gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln.
Falls hier die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche
Preis bezahlt.
Kann ich
mir auch Medikamente nach Hause schicken lassen?
Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen, also auch verschreibungspflichtigen
Medikamenten wird durch die Gesundheitsreform erlaubt. Von Januar
2004 an können Sie sich Medikamente von einer Apotheke
nach Hause bestellen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten
müssen Sie das Originalrezept per Post verschicken, sonst
reicht die Bestellung per Telefonanruf oder Internet. Beim Versandhandel
gelten dabei die gleichen Maßstäbe für Verbraucherschutz
und Arzneimittelsicherheit wie in der Apotheke vor Ort. Daher
können Sie dem Arzneimittel per Post genauso vertrauen
wie dem, das Sie über den Apotheken-Tisch gereicht bekommen.
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