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MedikamenteWas muss ich künftig bei rezeptpflichtigen Arzneien dazu zahlen?
Von 2004 an zahlen Sie für jedes rezeptpflichtige Arzneimittel 10 Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens jedoch 10 Euro und mindestens 5 Euro. Wenn zum Beispiel eine Arznei 75 Euro kostet, liegt die Zuzahlung bei 7,50 Euro. Kostet ein Medikament 200 Euro, beträgt die Zuzahlung 10 Euro. Wenn ein rezeptpflichtiges Medikament 15 Euro kostet, zahlen Sie 5 Euro dazu. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit.

Wie kann ich bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln Geld sparen?
Indem Sie den Apotheker nach einem preiswerteren Medikament fragen.
Apotheker sind verpflichtet, Ihnen wirkungsgleiche, aber preisgünstigere Arzneimittel – sogenannte Nachahmerprodukte oder Generika – auszuhändigen, wenn der Arzt statt eines speziellen Medikaments nur einen Wirkstoff verschrieben hat. Das Gleiche gilt, wenn der Arzt nicht ausdrücklich ausschließt, das verordnete Medikament durch ein anderes zu ersetzen. Durch diese sogenannte Aut-idem-Regelung erhalten Sie ein qualitativ gleichwertiges Arzneimittel, müssen aber weniger dazuzahlen, da sich die Zuzahlung nach dem Preis des Arzneimittels richtet. Deshalb lohnt es sich künftig, den Arzt und den Apotheker auf ein preiswerteres Medikament anzusprechen.


Wirken preiswerte Arzneimittel schlechter als teure?
Nein. Nachahmerprodukte sind zwar billiger als die Originalpräparate. Aber das liegt nicht daran, dass bei der Herstellung gespart wurde; Generika enthalten die identischen Wirkstoffe. Der günstige Preis geht darauf zurück, dass der Hersteller keine eigene Forschung betreiben musste, sondern davon profitiert, dass der Patentschutz für ein bewährtes Arzneimittel abgelaufen ist. Diese Nachahmerprodukte sind vor ihrer Zulassung unter den gleichen strengen Kriterien geprüft und untersucht worden wie jedes andere zugelassene Medikament auch.

Muss ich als Diabetiker die gleichen Zuzahlungen leisten?
Für chronisch Kranke gelten dieselben Zuzahlungen wie für alle anderen Versicherten auch. Aber auf ihre besondere Situation wird mit einer geringeren Belastungsobergrenze Rücksicht genommen: Sie müssen nur maximal ein Prozent ihrer Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten – und nicht wie die anderen Versicherten zwei Prozent der Bruttoeinnahmen.

Welche Medikamente bezahlt die Krankenkasse nicht mehr?
Rezeptfreie Arzneimittel werden ab Januar 2004 grundsätzlich nicht mehr von den gesetzlichen Kassen erstattet. Auch Medikamente zur Verbesserung der privaten Lebensführung werden nicht bezahlt. Dazu zählen Mittel gegen Potenzschwäche oder Impotenz, zur Raucherentwöhnung und Abmagerung, Appetit-Hemmer oder Haarwuchsmittel.


RezeptIn welchen Fällen erstattet die Kasse auch rezeptfreie Mittel?
Für Kinder unter 12 Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bezahlen die Krankenkassen auch weiterhin rezeptfreie Medikamente. Auch schwer Erkrankte bekommen unter Umständen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel von ihrer Krankenkasse ersetzt. Das kann der Fall sein bei Arzneien, die unverzichtbare Wirkstoffe für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen wie Krebs oder Herzinfarkt enthalten. Für die Patienten gelten die gleichen Zuzahlungsregeln wie bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Falls hier die Kosten unter 5 Euro liegen, wird der tatsächliche Preis bezahlt.

Kann ich mir auch Medikamente nach Hause schicken lassen?
Der Versandhandel mit apothekenpflichtigen, also auch verschreibungspflichtigen Medikamenten wird durch die Gesundheitsreform erlaubt. Von Januar 2004 an können Sie sich Medikamente von einer Apotheke nach Hause bestellen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten müssen Sie das Originalrezept per Post verschicken, sonst reicht die Bestellung per Telefonanruf oder Internet. Beim Versandhandel gelten dabei die gleichen Maßstäbe für Verbraucherschutz und Arzneimittelsicherheit wie in der Apotheke vor Ort. Daher können Sie dem Arzneimittel per Post genauso vertrauen wie dem, das Sie über den Apotheken-Tisch gereicht bekommen.
©h.böger